07.12.2011
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege 
am 1. Januar 2012 tritt das Familienpflegezeitgesetz in Kraft
Beschäftigte können ihre Arbeitsstunden dadurch so weit reduzieren, dass sie parallel zur Pflege von Angehörigen weiterhin erwerbstätig sein können, aber dennoch über ausreichend Einkommen verfügen sollen.
Außerdem gibt es Neuerungen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2012 zu Kindergeld, Kinderbetreuunsgkosten und vieles mehr.