Kommunalaufsicht 
Die Bezirksregierung nimmt nicht nur die allgemeine Aufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte, sondern auch eine Beratungsfunktion für alle Kommunen im Regierungsbezirk wahr.
Allgemeine Kommunalaufsicht
Die Bezirksregierung hat die allgemeine Aufsicht über die kreisfreien Städte und Kreise im Regierungsbezirk. Hierbei achtet sie darauf, dass die Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden hat der Landrat/die Landrätin die unmittelbare Aufsicht, die Bezirksregierung ist obere Aufsichtsbehörde. mehrwww.bra.nrw.de/471105
Beschwerden und Eingaben
Die Bezirksregierung geht Beschwerden über Entscheidungen von Behörden der kreisfreien Städte und Kreise im Regierungsbezirk nach. Auch prüft sie Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihre eigenen Beschäftigten und bestimmte Beschäftigte im Schuldienst. mehrwww.bra.nrw.de/487797
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Interkommunale Zusammenarbeit ist eine Kooperation zwischen zwei oder mehreren Kommunen zur Erbringung einer öffentlichen Leistung mehrwww.bra.nrw.de/571808
Kommunale Haushalte: Begriffsbestimmungen
Die Bezirksregierung Arnsberg ist Aufsichtsbehörde über die kreisfreien Städte und Kreise im Regierungsbezirk. Die beschlossenen Haushalte werden der Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt. Die wichtigsten Begriffe des kommunalen Haushaltsrechts sind in einem Glossar erläutert. mehrwww.bra.nrw.de/482287
Kommunales Beratungskonzept zur Haushaltskonsolidierung
Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt die Gemeinden ihres Bezirks in ihren Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung. Dazu wurde das Beratungskonzept "Neue Wege in schwierigen Zeiten" entwickelt. mehrwww.bra.nrw.de/848365
Kommunalfinanzbericht 2010 der Bezirksregierung Arnsberg
Der Kommunalfinanzbericht für die Bezirksregierung Arnsberg ist ein Ansatz, die Debatte über die kommunale Situation und deren Perspektiven mit Zahlen, Daten und Fakten zu unterstützen. mehrwww.bra.nrw.de/603126
Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und Kreisen
Gemäß den Vorschriften der GO NRW können Kommunen und Kreise im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen Gesellschaften gründen oder sich daran beteiligen.
Vor Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung ist ein Anzeigeverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich
mehrwww.bra.nrw.de/571832
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Kommunales Beratungskonzept zur Haushaltskonsolidierung
Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt die Gemeinden ihres Bezirks in ihren Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung. Dazu wurde das Beratungskonzept "Neue Wege in schwierigen Zeiten" entwickelt.