Verkehrsrecht und Aufsicht 
Informationen zur Bezirksregierung als Straßenverkehrsbehörde, zur Verkehrsleitzentrale sowie zu Angeboten, Verfahren, Zuständigkeiten und Vorschriften im Bereich der Personen- und Güterbeförderung
Fahrerlaubnisrecht/Ausnahmegenehmigungen und Anerkennungen
Die Bezirksregierung hat die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsämter des Bezirks und erteilt Anerkennungen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG),der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und sonstiger Vorschriften.
mehrwww.bra.nrw.de/477956
Genehmigung von Beförderungsentgelten und -bedingungen des Linienverkehrs
Gemäß § 39 des Personenbeförderungsgesetzes bedürfen Beförderungsentgelte und deren Änderung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde. mehrwww.bra.nrw.de/474488
Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
mehrwww.bra.nrw.de/474309
Lenk- und Ruhezeiten
Fahrer(innen) von Kraftfahrzeugen mit mehr als 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Gesamtgewicht) müssen grundsätzlich ihre Lenk- und Ruhezeiten lückenlos aufzeichnen und diese Aufzeichnungen mit sich führen. mehrwww.bra.nrw.de/452795
Personenbeförderung mit Bussen
Bei der Bezirksregierung Arnsberg werden Genehmigungsverfahren für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sowie den nationalen und grenzüberschreitenden Linienverkehr durchgeführt. mehrwww.bra.nrw.de/483283
Regionale Verkehrsleitzentrale Arnsberg - Telematik für Westfalen
Um den Straßenverkehr sicher zu führen, wird Verkehrstelematik eingesetzt. Die Regionale Verkehrsleitzentrale (RVLZ) Arnsberg betreut ca. 1800 km Autobahnen in den Regierungsbezirken Münster, Detmold und Arnsberg. mehrwww.bra.nrw.de/474894
Straßenverkehrsbehörde BAB und Fachaufsichtsbehörde
Die Bezirksregierung ist obere Straßenverkehrsbehörde. Sie ist für die Autobahnen des Regierungsbezirkes zuständig und übt außerdem die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsämter bei den Städten und Kreisen aus. mehrwww.bra.nrw.de/472038
Straßenverkehrsrecht/Ausnahmegenehmigungen
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geben der Bezirksregierung die Möglichkeit, für Fahrzeuge Ausnahmen von diesen Vorschriften zu erteilen. mehrwww.bra.nrw.de/471940
Tage der Transportsicherheit
Die "Tage der Transportsicherheit" haben gewerblich genutzte Fahrzeuge im Visier. Hier zeigen Hersteller, Verbände im April 2011 alles rund um die Transportsicherheit mit Nutzfahrzeugausstellung. mehrwww.bra.nrw.de/452750
Tempolimit: Vorschlag eines Feldversuchs im Ruhrgebiet
Der Regierungspräsident hat dem NRW-Verkehrsministerium einen Feldversuch zu Tempolimits auf Streckenabschnitten der Autobahnen 42, 44 und 45 vorgeschlagen. Er soll dem Lärmschutz, der Unfall- und Stauvermeidung sowie der Luftreinhaltung dienen. mehrwww.bra.nrw.de/845148
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Tage der Transportsicherheit
Die "Tage der Transportsicherheit" haben gewerblich genutzte Fahrzeuge im Visier. Hier zeigen Hersteller, Verbände im April 2011 alles rund um die Transportsicherheit mit Nutzfahrzeugausstellung.