Anerkennung von Abschlüssen 
Anerkennung und Anrechnung bestimmter ausländischer Prüfungen, Befähigungen, Bildungsleistungen und Berufsausbildungen
Anerkennung von Lehramtsbefähigungen innerhalb der EU
Die Bezirksregierung Arnsberg kann eine in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR bzw. der Schweiz erworbene Lehramtsbefähigung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen anerkennen. mehrwww.bra.nrw.de/524264
Ausländische Bildungsabschlüsse/Gleichstellung (Anerkennung)
Zugewanderte können die Anerkennung ihrer schulischen Berufsausbildung beantragen mehrwww.bra.nrw.de/524720