Anerkennung von Abschlüssen 
Anerkennung und Anrechnung bestimmter in- und ausländischer Prüfungen, Befähigungen, Bildungsleistungen und Berufsausbildungen
Anerkennung/Anrechung von Studienleistungen auf ein Lehramtsstudium
Studienleistungen aus nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlüssen können für den Quereinstig in ein Lehramtsstudium oder den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf geeignet sein. mehrwww.bra.nrw.de/1348187
Anerkennung von Lehramtsbefähigungen innerhalb der EU
Die Bezirksregierung Arnsberg kann eine in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR bzw. der Schweiz erworbene Lehramtsbefähigung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen anerkennen. mehrwww.bra.nrw.de/524264
An- und Zuerkennung der Fachhochschulreife
Die volle Fachhochschulreife wird in der Regel erworben durch einen schulischen und einen praktischen Teil.
mehrwww.bra.nrw.de/524051
Ausländische Bildungsabschlüsse/Gleichstellung (Anerkennung)
Zugewanderte können die Anerkennung ihrer schulischen Berufsausbildung beantragen mehrwww.bra.nrw.de/524720
Berufskollegsanrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO)
Anrechnungsmöglichkeiten von Bildungsleistungen in vollzeitschulischen Bildungsgängen der Berufskollegs auf die Dauer dualer Ausbildungsgänge. Vollzeitschulische Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen mit anschließender Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer.
mehrwww.bra.nrw.de/530378