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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Abfallentsorgungsanlagen - Deponien Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Raupenfahrzeug auf einer Deponie

Vor dem Hintergrund, dass langfristig die Umwelt vor schädlichen Eintragungen geschützt werden muss gewinnt die Nachsorge für bestehende Deponien zunehmend an Bedeutung.

Deponiebetreiber – auch private - sind daher nach der Deponieverordnung verpflichtet, finanzielle Mittel (i. d. R. Sicherheitsleistung) nachzuweisen, so dass Weiterbetrieb, Stilllegung oder Nachsorge für die Anlage sichergestellt sind. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt und verhindert, dass die hohen Kosten für Stilllegung und Nachsorge auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.


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