Abfallentsorgungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
Die Errichtung und der Betrieb einer ortsfesten Anlage zur Zwischenlagerung, Behandlung und/oder zum Umschlag von Abfällen sowie die wesentliche Änderung dieser Anlagen bedarf einer Genehmigung
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Abfallentsorgungsanlagen - Deponien
Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von Deponien, sowie deren wesentliche Änderung gem. § 31 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz