Abwasser industriell 
An vielen Stellen eines gewerblichen Betriebes entsteht bei der Produktion Abwasser, z. B.:
- an Aufbereitungsanlagen (z.B. Filter)
- bei Kühlanlagen
- in Behandlungsanlagen (z.B. Reaktionsbehälter)
- bei Reinigungsvorgängen
- durch verschmutztes Niederschlagswasser von Dächern und Flächen
Dieses Abwasser muss vor der Einleitung in einen öffentlichen Kanal oder ein Gewässer gesammelt, gereinigt und in einem firmeneigenen Kanal abgeleitet werden. Dabei gibt es einige Vorschriften zu beachten und Genehmigungen einzuholen:
- Die Planung und der Betrieb von firmeneigenen Kanalisationsnetzen muss bei der Behörde angezeigt werden
- Die Genehmigung des Baus und des Betriebs von Abwasserbehandlungsanlagen müssen bei der Behörde beantragt werden
- Die Genehmigung oder Erlaubnis für die Abwassereinleitung in einen öffentlichen Kanal oder ein Gewässer muss bei der Behörde beantragt werden
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Michael Dresbach
Dezernent
Telefon 02931 82-5322
Telefax 02931 82-40919
E-Mail michael.dresbach@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Ruhrallee 1 - 3
44139 Dortmund
Downloads:
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Zuständigkeitenwww.bra.nrw.de/1355467 [pdf, 14KB]im Bereich "Abwasser aus Gewerbe und Industrie"
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Antragwww.bra.nrw.de/562721 [doc, 456KB]auf Erlaubnis gemäß § 8 WHG für Abwassereinleitungen aus einem gewerblichen Betrieb/Industriebetrieb in ein Gewässer
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Antragwww.bra.nrw.de/562732 [doc, 273KB]auf Genehmigung/Änderung einer Indirekteinleitung gemäß § 58 i.V.m. § 59 LWG in einen öffentlichen Kanal
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