Altbergbau Bergschäden - Gefahrenabwehr und Vorbeugung 
Lange zurückliegende Bergbautätigkeit in Nordrhein-Westfalen hat dazu geführt, dass in Folge dieser Tätigkeit gegenwärtig etwa 23.000 verlassene Tagesöffnungen des Bergbaus bekannt sind. Außerdem sind seit Mitte der sechziger Jahre ca. 2.200 Tagesbrüche in der Landesfläche bekannt geworden. Im Zuge weiterer planmäßiger Auswertung vorhandener Unterlagen wird sich die Gesamtzahl der verlassenen Tagesöffnungen des Bergbaus, welche von Einwirkungen des tages- und oberflächennahen Bergbaus betroffen sein können, voraussichtlich weiter erhöhen.
Über den in bergbehördlichen Unterlagen dokumentierten Bergbau hinaus ist im Land Nordrhein-Westfalen weiterer Bergbau betrieben worden, dessen Umfang und Ausdehnung wegen fehlender oder unzureichender Dokumentationen entweder kaum oder gar nicht bekannt ist. Hierzu gehören der so genannte "Uraltbergbau" (Bergbau vor Anlegung von Grubenbildern) oder der in Notzeiten geführte widerrechtliche Abbau Dritter.
Tagesbrüche aber auch Tagesöffnungen des Bergbaus werden koordinativ erfasst und mit Hilfe vorgehaltener Unterlagen dem bergbaulichen Geschehen zugeordnet. Die Zuordnung eines Schadensortes an der Tagesoberfläche zu Grubenbauen bildet die Grundlage zur Ermittlung der ordnungs- und haftungsrechtlichen Zuständigkeit und dementsprechend zur Zuordnung der Kostenpflicht.
Zuständig für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen, ist in Nordrhein-Westfalen gemäß § 48 Abs. 4 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) die Bergbehörde. Damit knüpft die Anwendbarkeit des allgemeinen Ordnungsrechts an das Ende der Bergaufsicht an. Verantwortlich für die Sicherung verlassener Grubenbaue ist zunächst der Bergwerkseigentümer, dem durch die Bergbehörde entsprechende Maßnahmen auferlegt werden. Ist kein Eigentümer mehr ermittelbar, erfolgen Sicherungsarbeiten zu Lasten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Zusammenhang mit einem großen Tagesbruch in Bochum im Jahr 2000 hat die Landesregierung ein mehrjähriges Präventivprogramm zur Erkundung und Sicherung von Gefahrenbereichen des Altbergbaus initiiert, das die Bergbehörde seither konsequent umsetzt. Das Programm umfasst die gezielte Auswertung eigener Unterlagen und Datenbestände Dritter, die Erkundung vor Ort und auch erforderlichenfalls die vorsorgliche Sicherung erkannter Problembereiche. Ein derzeit erarbeitetes Risikomanagement soll helfen zur Sicherung von Tagesöffnungen zielgerichtet Prioritäten zu setzen.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Ulrich Hoppe
Telefon 02931 82-3931
Telefax 02931 82-3624
E-Mail ulrich.hoppe@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Downloads:
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Prinzipskizze Altbergbauwww.bra.nrw.de/522306 [pdf, 106KB]
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Liste Sachverständigewww.bra.nrw.de/522320 [pdf, 72KB]Liste der nach § 36 Gewerbeordnung anerkannten Sachverständigen - Bergschäden/Markscheidekunde