Altersteilzeit bei Lehrkräften 
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des LBG zum 01.04.2009 ist für die beamteten Lehrkräfte die Regelung über die Gewährung von Altersteilzeit bis zum 31.12.2012 verlängert worden. Hierzu hat das MSW mit Erlass vom 29.09.2009 für den Zeitraum ab dem 01.01.2010 neue Durchführungsbestimmungen erlassen. Das Wichtigste nachfolgend im Überblick:
Frühester Beginn:
- Schuljahresbeginn nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach Verzicht auf Altersermäßigung ab dem 55. Lebensjahr
Arbeitsmaß:
- 55 % des Durchschnitts der letzten 5 Schuljahre
Verzicht auf Altersermäßigung:
- Für jedes volle Jahr der Altersteilzeit muss auf die ab dem 55. Lebensjahr zustehende Altersermäßigung verzichtet werden. Dies kann auch im Rahmen der Genehmigung der Altersteilzeit ganz oder teilweise nachgeholt werden.
Vorsorgliches Ansparen für nach dem 01.08.1952 geborene Lehrkräfte ist nicht möglich.
Blockmodell:
- für vorher voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte möglich
Teilzeitmodell:
- für vorher voll- und mit hoher Stundenzahl teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte möglich
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