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Bereich: Landes- und Schuldienst > Dienst- und Arbeitsrecht

Altersteilzeit bei Lehrkräften Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des LBG zum 01.04.2009 ist für die beamteten Lehrkräfte die Regelung über die Gewährung von Altersteilzeit bis zum 31.12.2012 verlängert worden. Hierzu hat das MSW mit Erlass vom 29.09.2009 für den Zeitraum ab dem  01.01.2010 neue Durchführungsbestimmungen erlassen. Das Wichtigste nachfolgend im Überblick:

Frühester Beginn:

  • Schuljahresbeginn nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach Verzicht auf Altersermäßigung ab dem 55. Lebensjahr

Arbeitsmaß:

  • 55 % des Durchschnitts der letzten 5 Schuljahre

Verzicht auf Altersermäßigung:

  • Für jedes volle Jahr der Altersteilzeit muss auf die ab dem 55. Lebensjahr  zustehende Altersermäßigung verzichtet werden. Dies kann auch im Rahmen der Genehmigung der Altersteilzeit ganz oder teilweise nachgeholt werden.
    Vorsorgliches Ansparen für nach dem 01.08.1952 geborene Lehrkräfte ist nicht möglich.

Blockmodell:

  • für vorher voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte möglich

Teilzeitmodell:

  • für vorher voll- und mit hoher Stundenzahl teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte möglich

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