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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Landschaft und Fischerei

Anzeige der Landschaftspläne Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Landschaftsaufnahme

Im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit stellen die Kreise und kreisfreien Städte Landschaftspläne für den baulichen Außenbereich auf. Diese enthalten insbesondere für Behörden verbindliche Entwicklungsziele sowie gegenüber jeder Bürgerin/jedem Bürger verbindliche Ausweisungen von Schutzgebieten und Festsetzungen für die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.

Die Landschaftspläne sind der Bezirksregierung als Höhere Landschaftsbehörde anzuzeigen.


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