Arbeitsschutz auf Baustellen, bei Waldarbeiten sowie auf Messen und Märkten 
Weil bei Arbeiten auf Baustellen, im Wald und bei Messen und Märkten besondere Gefahrensituationen entstehen können, gelten hier zum Teil auch besondere Arbeitsschutzvorschriften.
Die Bezirksregierung
- steht für alle Fragen rings um den Arbeitsschutz auf Baustellen zur Verfügung,
- überwacht die Einhaltung der Baustellenverordnung und aller staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und
- geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße nach.
Besonderes Augenmerk gilt zurzeit Arbeiten auf Gerüsten und Abbruchbaustellen. Im Blickfeld des bundesweiten Programms stehen Gerüstbenutzerinnen und -benutzer, Gerüstbauerinnen und -bauer, Abbruchunternehmen, Herstellende von Gerüsten und Abbruchgeräten sowie Bauherrinnen und -herren, Planende und Koordinierende. Fachinformationen zu Gerüsten, Abbrucharbeiten, Koordination und Arbeitsschutzorganisation stellt die Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz im Portal der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA-Portal) bereit.
Auf Baustellen kommt es in Deutschland mehr als doppelt so oft zu Unfällen wie in der gewerblichen Wirtschaft – und auch die Folgen sind meist deutlich schwerer. Grund sind die schwierigen Bedingungen, unter denen die Arbeiten ausgeführt werden müssen: Die Beschäftigten sind dem Wetter ausgesetzt, die Verhältnisse vor Ort ändern sich ständig, es muss teilweise in großer Höhe und unter Termindruck gearbeitet werden, und oft sind verschiedene Firmen gleichzeitig dort tätig. Deshalb sind bei Arbeiten auf Baustellen, im Wald sowie auf Messen und Märkten Abstimmung und Koordination besonders wichtig, müssen Arbeitsschutzvorschriften hier genau eingehalten werden.
Die Rechtsvorschriften finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden jedermann ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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für Bochumwww.bra.nrw.de/331716
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für Dortmundwww.bra.nrw.de/331727
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für Herne und den Ennepe-Ruhr-Kreiswww.bra.nrw.de/331740
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für den Hochsauerlandkreis und den Kreis Unnawww.bra.nrw.de/331756
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für Hagen und den Märkischen Kreiswww.bra.nrw.de/331767
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für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgensteinwww.bra.nrw.de/331782
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für den Kreis Soest und die Stadt Hammwww.bra.nrw.de/331793
Downloads:
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Flyer Flüssiggaswww.bra.nrw.de/654437 [pdf, 2370KB]
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