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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Arbeitsschutz und Betriebssicherheit

Arbeitsschutz: Gefahr- und Biostoffe Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Meldung vom 13.02.2012

Arbeitsschutzmaßnahmen an „offenen Bädern“ in Feuerverzinkereien Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Im Regierungsbezirk Arnsberg ereigneten sich in Feuerverzinkereien in den Jahren 2009 und 2010 durch Stürze in heiße Verzinkungsbecken und durch das Verspritzen heißer Zinkschmelze während des Eintauchprozesses mehrere schwere Unfälle, einer davon tödlich.   mehr...

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Chemikalien) und biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) fordern besondere Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um zu ermitteln, welche besonderen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden müssen.

Die Bezirksregierung

  • überwacht die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen in Betrieben und Verwaltungen des Regierungsbezirks,
  • steht für alle Fragen rings um Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen zur Verfügung und
  • geht Beschwerden von Arbeitskräften über Verstöße nach.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden nicht nur in der chemischen Industrie oder in Apotheken, sondern in fast allen Unternehmen bei verschiedenen Arbeitsprozessen durchgeführt. Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (zum Beispiel Pilzen oder Bakterien) finden in Laboratorien gezielt und in vielen Fällen, etwa in der Abfallwirtschaft oder in Pflegeberufen, ungezielt statt.

Leitfäden, Arbeitshilfen und Rechtsvorschriften für die Tätigkeit mit Gefahr- und Biostoffen finden sich im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen, im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie im Internetportal "Gefahrstoffe im Griff".

Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden jedermann ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen sind

  • die Gefahrstoffverordnung und
  • die Biostoffverordnung.

Konkretisiert werden die Vorschriften in

  • den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beziehungsweise
  • den technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA).

Diese Regeln haben Vermutungswirkung: Werden sie eingehalten, wird davon ausgegangen, dass das Schutzziel erreicht wird. Weichen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber davon ab, müssen sie nachweisen, dass das gleiche Schutzniveau auf andere Weise erreicht wird.


Weiterführende Informationen

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Arbeitgeber/innen mit Sitz im Regierungsbezirk müssen bestimmte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zuvor bei der Bezirksregierung anzeigen.

Tätigkeiten mit wassergemischten Kühlschmierstoffen

Tätigkeiten mit wassergemischten Kühlschmierstoffen bergen ein erhöhtes gesundheitliches Risiko und bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen.

Begasungen und Schädlingsbekämpfungen

Für die Bekämpfung von Schadorganismen mit speziellen Gasen (Begasung) oder mit anderen giftigen Stoffen (Schädlingsbekämpfung) müssen besondere Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen getroffen werden.

Info-Bereich

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