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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Arbeitsschutz und Betriebssicherheit

Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Arbeitsstätte und der Arbeitsplatz bestimmten Mindestanforderungen entsprechen, zum Beispiel an die Beleuchtung, die Lüftung, die Raumtemperatur, den Lärmschutz und die Beschaffenheit der Verkehrswege.

Die Bezirksregierung

  • steht für alle Fragen rings um die Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen zur Verfügung,
  • berät und informiert Betriebe, Verwaltungen, Betriebs- und Personalrat sowie Beschäftigte, wie sich Arbeitsstätte und Arbeitsplatz im Einzelfall besser gestalten lassen, und
  • geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße nach.

Die Rechtsvorschriften – Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien – finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.           

Zur Überprüfung der Situation von Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegen in gewerblichen Betrieben stellt die Bezirksregierung unter „Downloads“ einen Selbstcheck bereit.

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