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Bereich: Landes- und Schuldienst > Dienst- und Arbeitsrecht

Arbeitsunfälle von Lehrkräften Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

Anerkennung von Unfällen als Arbeitsunfall

Die personalaktenführende Dienststelle (Bezirksregierung Arnsberg oder das zuständige Schulamt) ist für die Bearbeitung von Arbeitsunfällen tarifbeschäftigter Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht zuständig. Dennoch ist es erforderlich, dass die Schulleitung zwei Durchschriften der Unfallanzeige der Bezirksregierung Arnsberg oder dem zuständigen Schulamt vorlegt (vgl. Rundverfügung vom 14.09.2011).

Bei Verschulden durch Dritte (Schadenersatzanspruch) ist unabhängig davon, ob bereits eine Unfallanzeige vorgelegt worden ist, die Bezirksregierung Arnsberg bzw. das zuständige Schulamt zu informieren.

Die Bezirksregierung oder das zuständige Schulamt bearbeitet bei Tarifbeschäftigten nur Sachschäden.

Für im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätige Lehrkräfte im Tarifbeschäftigtenverhältnis an öffentlichen Schulen erstattet die Schulleitung die Unfallanzeige nach den Vorschriften des SGB VII an folgenden Unfallversicherungsträger:

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Heyestraße 99
40625 Düsseldorf
Tel.: 0211 2808-0
Fax: 0211 2808-119
E-Mail: info@unfallkasse-nrw.de
 

In der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind u. a. Tarifbeschäftigte des Landes kraft Gesetzes beitragsfrei versichert. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist ein Bestandteil der Sozialversicherung. Auf der o. a. Internetseite der Landesunfallkasse kann unter Downloads/Downloadübersichert die einschlägige Unfallanzeige ausgedruckt oder online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der entsprechende Formvordruck steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.


Weiterführende Informationen

Was ist ein Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten.

Gewährung von Sachschadenersatz

Anträge von Tarifbeschäftigten sind gesondert bei der Bezirksregierung oder dem zuständigen Schulamt einzureichen.

Info-Bereich

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