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Asylrecht Gehört zum Bereich Kultur, Migration, Gesundheit, Sport

Im Asylbereich ist die Bezirksregierung landesweit zuständig:

  • für die Erstunterbringung von Asylbewerbern in den zwei zentralen Unterbringungseinrichtungen in Hemer und Schöppingen
  • für die Verteilung und Zuweisung der asylbegehrenden Ausländer auf die 396 Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
  • für die Förderung der hauptamtlichen Flüchtlingsberatungsstellen in Nordrhein - Westfalen. Es handelt sich hierbei um unterschiedlichste Einrichtungen ( z.B. AWO, DRK, Diakonie, Flüchtlingsräte).

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem Schlagwort: Soziale Beratung von Flüchtlingen.


Info-Bereich

Ansprechpartner/innen:

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