Asylrecht 
Im Asylbereich ist die Bezirksregierung landesweit zuständig:
- für die Erstunterbringung von Asylbewerbern in den zwei zentralen Unterbringungseinrichtungen in Hemer und Schöppingen
- für die Verteilung und Zuweisung der asylbegehrenden Ausländer auf die 396 Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
- für die Förderung der hauptamtlichen Flüchtlingsberatungsstellen in Nordrhein - Westfalen. Es handelt sich hierbei um unterschiedlichste Einrichtungen ( z.B. AWO, DRK, Diakonie, Flüchtlingsräte).
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem Schlagwort: Soziale Beratung von Flüchtlingen.
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Soziale Beratung von Flüchtlingen
Die Bezirksregierung ist landesweit zuständig für die Förderung der Betreuung und Beratung von Flüchtlingen.