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Bereich: Landes- und Schuldienst > Aus-, Fort- und Weiterbildung, Praktika

Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer (Förderschulen) Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

Aufgaben einer Fachlehrerin/eines Fachlehrers an Förderschulen

Fachlehrerinnen und Fachlehrer arbeiten an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung“ oder „körperliche und motorische Entwicklung“ oder in der vorschulischen Erziehung und speziellen vorschulischen Förderung von Kindern mit den Förderschwerpunkten „Sehen“ und „Hören und Kommunikation“. Sie übernehmen Tätigkeiten als Mitglied eines Klassenteams, in dem in der Regel auch ein Lehrer für Sonderpädagogik tätig ist, mit einem einzelnen Schüler, einer Lerngruppe oder einer Klasse.

Die berufliche Praxis umfasst ein weites Spektrum. Hierzu gehört:

  • die Auseinandersetzung mit den Lernmöglichkeiten der jeweiligen Schülerinnen und Schüler, einschließlich schwerst- und schwer-mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher,
  • die Anleitung der Schülerinnen und Schüler zu konstruktiver Freizeitgestaltung,
  • die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern/Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen der Betreuung behinderter Schülerinnen und Schüler,
  • die Erstellung geeigneter Lern- und Arbeitsmittel,
  • die Durchführung pflegerischer Tätigkeiten.

Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer an Förderschulen

Der Ausbildungsgang soll den Teilnehmenden die fachlichen Voraussetzungen für die erzieherische, pflegerische und unterrichtliche Tätigkeit bei Geistigbehinderten oder Körperbehinderten oder für die Tätigkeit in der vorschulischen Erziehung und speziellen vorschulischen Förderung bei Seh- oder Hörgeschädigten vermitteln und sie mit den Aufgaben ihres Berufs vertraut machen.

Rechtliche Grundlage dieser Ausbildung ist die Ordnung der Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer an Förderschulen im Bereich geistig und körperlich behinderter Schüler und im Bereich der vorschulischen Erziehung von seh- oder hörgeschädigten Kindern (APO/Fachl.SoSch).

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW entscheidet, ob und wann ein Ausbildungsgang eingerichtet wird und legt die Zahl der Ausbildungsplätze fest. Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz sind nur innerhalb landesweit einheitlich festgelegter Fristen möglich und an eine der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen zu richten.

 


Weiterführende Informationen

Zugangsvoraussetzungen

Qualifikationsanforderungen für die Teilnahme an dem Ausbildungsgang

Ausbildung und Prüfung

Informationen zum Ablauf und zur Organisation der Ausbildung sowie der Abschlussprüfung

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie zum nächsten Ausbildungsgang

Info-Bereich

Ansprechpartner/innen:

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