Bauaufsicht 
Überprüfung und Beratung der unteren Bauaufsichtsbehörden
Die Bezirksregierung ist obere Bauaufsichtsbehörde für fünf kreisfreie Städte und sieben Kreise in ihrer Funktion als untere Bauaufsichtsbehörden. Aufgabe der Bezirksregierung ist es, für die Funktionsfähigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden zu sorgen und darauf zu achten, dass sie ihre Aufgaben im Einklang mit dem öffentlichen Recht wahrnehmen. Dies geschieht im Rahmen von Geschäftsprüfungen, die regelmäßig zu aktuellen Themen des Bauordnungsrechts durchgeführt werden. Abschließende Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch ("fachdialog: geschäftsprüfung") und jährlich stattfindende Dienstbesprechungen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ergänzen die Geschäftsprüfungen und fördern die Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
Außerdem hat die Bezirksregierung bei den unteren Bauaufsichtsbehörden die ordnungsgemäße Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten nach den entsprechenden Sonderbauvorschriften sicher zu stellen.
Des weiteren berät die Bezirksregierung die unteren Bauaufsichtsbehörden bei schwierigen und komplizierten Sachverhalten auf dem Gebiet des Bau- und Planungsrechts.
Prüfung von Eingaben, Beschwerden und Petitionen
Nicht selten sind Bürgerinnen und Bürger mit einer Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht einverstanden oder fühlen sich durch Baurechtsangelegenheiten in ihren Belangen beeinträchtigt. Sie können sich mit Eingaben und Beschwerden an die Bezirksregierung wenden. Die Bezirksregierung ermittelt den Sachverhalt, holt eine Stellungnahme der betroffenen unteren Bauaufsichtsbehörde ein und überprüft die Angelegenheit unter Beachtung der gemeindlichen Planungshoheit.
Rechtliche Vorgaben
- Bundesgesetze und -verordnungen wie das Baugesetzbuch sind über das gemeinsame Internetportal "Bundesrecht" des Bundesministeriums der Justiz und der "juris GmbH" zu finden.
- Das nordrhein-westfälische Innenministerium bietet im Internet eine Sammlung der Gesetze und Verordnungen des Landes.
- Mustervorschriften und -erlasse sind im Internet-Informationssystem der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zusammengestellt.
- Die Rechtsprechung zum Thema findet sich im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weiterführende Informationen
Begriffserläuterungen zum Thema Bauaufsicht
Was ist Bauaufsicht?fachdialog: geschäftsprüfung
Die Bezirksregierung veranstaltet regelmäßig den "fachdialog: geschäftsprüfung".Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
Downloads:
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Listewww.bra.nrw.de/480211 [pdf, 19KB]der nachgeordneten unteren Bauaufsichtsbehörden der Bezirksregierung
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Listewww.bra.nrw.de/480222 [pdf, 40KB]aller unteren Bauaufsichtsbehörden des Regierungsbezirks
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Abschlussberichtwww.bra.nrw.de/480249 [pdf, 46KB]zur Geschäftsprüfung 2001 "Wiederkehrende Prüfungen in Schulen"
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Abschlussberichtwww.bra.nrw.de/480238
zur Geschäftsprüfung 2005 "Brandschutzkonzepte in der Genehmigungspraxis von großen und kleinen Sonderbauten" -
Materialienwww.bra.nrw.de/480262
zur Geschäftsprüfung 2007 "Barrierefreiheit"
Verwandte Themen:
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