Baugenehmigungsverfahren und Arbeitsschutz 
Wenn
- Arbeitsstätten errichtet oder geändert werden oder
- bei Baumaßnahmen besondere Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind (zum Beispiel bei umfangreichen Sanierungs- oder Abbrucharbeiten),
werden die Arbeitsschützer/innen der Bezirksregierung von den Bauordnungsbehörden der Kommunen im Regierungsbezirk an den Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Damit wird sichergestellt, dass Fragen des Arbeitsschutzes schon bei der Planung der Bauausführung sowie der späteren Arbeitsstätten und -plätze berücksichtigt werden.
Die Bezirksregierung gibt Bauherrinnen/Bauherren und Behördenvertreterinnen/-vertretern Auskunft zum Stand laufender Verfahren.
Anträge auf Baugenehmigungen sind zwar direkt an die Kommunen zu richten, die Bezirksregierungen haben aber eine Informationsbroschüre zusammengestellt, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Zusammenstellung der Bauantragsunterlagen helfen soll. Sie findet sich im Downloadbereich.
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Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung
Arbeitgeber/innen müssen dafür sorgen, dass die Arbeitsstätte und der Arbeitsplatz bestimmten Mindestanforderungen entsprechen.