Baustellenverordnung - Hinweise für Bauherr/innen 
Die Bezirksregierung
- nimmt Vorankündigungen nach der Baustellenverordnung entgegen,
- steht für alle Fragen rings um den Arbeitsschutz zur Verfügung und
- überwacht die Einhaltung der Baustellenverordnung und aller staatlichen Arbeitsschutzvorschriften.
Bauherr(inn)en sind verantwortlich für die Sicherheit auf ihren Baustellen. Je nach Größe des Bauvorhabens verlangt die Baustellenverordnung von ihnen,
- die Baustelle vorher anzukündigen,
- eine/n Koordinierenden für die Planungsphase zu bestellen,
- eine/n Koordinierenden für die Bauphase zu bestellen,
- einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufzustellen oder aufstellen zu lassen und
- eine sogenannte "Unterlage für spätere Arbeiten" zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen
Praxishilfen, Handlungskonzepte und die Rechtsvorschriften finden sich im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden jedermann ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
-
für Bochumwww.bra.nrw.de/332399
-
für Dortmundwww.bra.nrw.de/332344
-
für Herne und den Ennepe-Ruhr-Kreiswww.bra.nrw.de/332377
-
für den Hochsauerlandkreis und den Kreis Unnawww.bra.nrw.de/332421
-
für Hagen und den Märkischen Kreiswww.bra.nrw.de/332355
-
für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgensteinwww.bra.nrw.de/332366
-
für den Kreis Soest und die Stadt Hammwww.bra.nrw.de/332410
Downloads:
-
Formularewww.bra.nrw.de/332605
zur Vorankündigung einer Baustelle (pdf-Dateien) -
Formularewww.bra.nrw.de/332660
zur Vorankündigung einer Baustelle (doc-Dateien)
Verwandte Themen:
-
Arbeitsschutz auf Baustellen, bei Waldarbeiten sowie auf Messen und Märkten
Für Baustellen, bei Waldarbeiten, auf Messen und Märkten gelten zum Teil besondere Arbeitsschutzvorschriften.