Beratung und Förderung des Bibliothekswesens

Kommunale Öffentliche Bibliotheken und Schulbibliotheken, sowie die Träger dieser Einrichtungen werden fachlich beraten.
Folgende Bereiche können Beratungsgegenstand sein:
- Bibliotheksbau und -einrichtung
- Bibliothekstechnik
- Bibliotheksspezifische EDV
- Bibliothekskonzeption und -organisation
- Bestandsaufbau und -präsentation
- Neue Medien
- Bibliotheksprojekte/Förderprojekte
- Aufbau und Organisation von Schulbibliotheken
Kommunale Öffentliche Bibliotheken können Zuwendungen erhalten.
Die Gegenstände und Voraussetzungen der Bibliotheksförderung des Landes NRW sind in den "Grundsätzen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kunst- und Kulturförderung" beschrieben.
Förderziel:
Modernisierung und Steigerung der Leistungsfähigkeit öffentlicher Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?:
- Innovative Projekte in einzelnen Bibliotheken
- Kooperationsprojekte in der Region (auch mit anderen Bildungs- und Informations- und Kultureinrichtungen
- landesweite Maßnahmen, an denen sich möglichste viele oder alle Bibliotheken beteiligen können
- Pilotprojekte, in denen die Voraussetzungen für einen flächendeckenden Einsatz neuer Angebote bearbeitet werden
Wer wird gefördert?:
- der Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen
- Kommunen, die Träger von Bibliotheken der 1. und 2. Stufe in Nordrhein-Westfalen sind
- anderer Träger von Bibliotheken, soweit eine Bibliothek in kommunaler Trägerschaft
- nicht vorhanden ist und die Bibliothek die Funktion einer Bibliothek der 1. oder 2. Stufe füllt.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit sind Mindestkriterien, die die Bibliotheken erfüllen müssen. Dazu gehören z. B. eine hauptamtliche fachliche Leitung, mindestens 20 Wochenöffnungsstunden, geeignete Räumlichkeiten und ein angemessener Etat. Bibliotheken, die diese Kriterien nicht erfüllen, können dann gefördert werden, wenn der Träger ein Konzept vorlegt, aus dem erkennbar wird, dass und wie diese Kriterien innerhalb eine bestimmten Zeitraums erreicht werden sollen.
Weitere Hinweise:
Projektanträge sind jeweils bis zum 30.11. des Vorjahres an das Dez. 48.08 der Bezirksregierung zu richten.
Die Antragsformulare befinden sich im Downloadbereich zu diesen Seiten oder sind im Dez. 48.08 der Bezirksregierung erhältlich.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
-
Irmgard Harmann-Schütz
Telefon 02931 82-3495
Telefax 02931 82-40411
E-Mail irmgard.harmann-schuetz@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
