Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz 
Der Anspruch auf Beratung umfasst u. a. Informationen über
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
- bestehende Familien fördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben,
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung,
- soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
- die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen,
- die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken,
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
- die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption.
Die Bundesländer stellen ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicher. Dabei werden auch Beratungsstellen freier Träger gefördert. Die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die staatliche Anerkennung der Beratungsstellen und der Ärztinnen und Ärzte, die Beratungen durchführen, zuständig. Nähere Informationen finden Sie in den "Richtlinien zur staatlichen Anerkennung der Beratungsstellen und Ärztinnen und Ärzte nach §§ 8 und 9 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)" bei den Externen Links.
Wo Sie Beratung finden, erfragen Sie bitte bei Ihrem Gesundheitsamt oder bei einem Arzt oder Ärztin Ihres Vertrauens.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Karl-Günther Schuchart
Telefon 02931 82-2417
Telefax 02931 82-2188
E-Mail karl-guenther.schuchart@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg