Bergbauberechtigungen 
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen oder gewinnen will, muss eine Bergbauberechtigung haben.
Nach dem Bundesberggesetz (BBergG) gibt es die Bergbauberechtigungen:
- Erlaubnis zur Aufsuchung von Bodenschätzen
- Bewilligung und Bergwerkseigentum zur Gewinnung von Bodenschätzen.
Weiterführende Informationen
Bergbauberechtigungen/Berechtsamswesen - Erlaubnis
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, muss dazu eine bergrechtliche Erlaubnis haben.Bergbauberechtigungen/Berechtsamswesen - Bewilligung
Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, muss dazu eine bergrechtliche Bewilligung (oder ein Bergwerkseigentum) haben.Markscheider
Der Markscheider ist ein Vermessungsingenieur mit einer speziellen Ausbildung auch für Tätigkeitsfelder im Bergbau.Info-Bereich
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Verwandte Themen:
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Erdgas: Rechtlicher Rahmen zur Aufsuchung und Gewinnung
Die Bezirksregierung ist landesweit zuständig für die Erteilung von Bergbauberechtigungen und die Zulassung von Betriebsplänen. Der rechtliche Rahmen ergibt sich in erster Linie aus dem Bundesberggesetz.