Berufliche Weiterbildung/Bildungsschecks 
Weiterbildungseinrichtungen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Arnsberg, in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen oder im Saarland haben, können bei der Bezirksregierung Zuschüsse für private oder betriebliche berufsbezogene Weiterbildungen von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beantragen.
Damit die Ausgaben für die eigentliche berufliche Weiterbildung gefördert werden können, muss jedoch zunächst eine Weiterbildungsberatung durch eine Beratungsstelle stattgefunden haben, für die es ebenfalls Fördermittel gibt. Die Beratung von Unternehmen (betrieblicher Zugang) wird mit 40 Euro pro Beratung, die Beratung einzelner Beschäftigter (individueller Zugang) mit 20 Euro pro Beratung bezuschusst.
Im Rahmen einer solchen Weiterbildungsberatung werden dann „Bildungsschecks des Landes NRW“ ausgegeben. Die berufliche Weiterbildung von Inhaber(inne)n dieser Bildungsschecks wird mit 50 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren, höchstens jedoch mit 500 Euro pro Bildungsscheck gefördert.
Die Gelder werden von der Europäischen Union und dem Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellt.