Berufsausbildung zum Vermessungswesen 

Der Beruf zur Vermessungstechnikerin/zum Vermessungstechniker ist einer der circa 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre; sie kann bei Vorbildung oder guten Leistungen verkürzt werden.
Ausbilden dürfen Vermessungs- und Katasterbehörden, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Ingenieurbüros u. a..
Wir, als zuständige Stelle gemäß § 73 Berufsbildungsgesetz (BBiG), begleiten Behörden und Betriebe sowie junge Menschen von der Eintragung des Ausbildungsvertrages bis zur Abschlussprüfung zur Vermessungstechnikerin / zum Vermessungstechniker.
Unsere Aufgaben:
- eintragen und prüfen der Ausbildungsverträge auf Mindestinhalte nach § 34 BBiG
- vorbereiten und durchführen der Zwischen- und Abschlussprüfung
- beraten und zulassen bei Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
- überwachen der Anmeldung zur Zwischen und Abschlussprüfung
- einrichten des Prüfungsausschusses für den Ausbildungsberuf zur Vermessungstechnikerin / zum Vermessungstechniker
- organisieren der Feierstunde zur Zeugnisübergabe
- Statistik
- bei Verlust des Technikerzeugnisses Neuausstellung gegen Gebühr
- prüfen und zulassen neuer Ausbildungsstellen
- überwachen der Ausbildungsstellen
Prüfungsausschuss
Für die Abnahme der Prüfungen richtet die zuständige Stelle einen Prüfungsausschuss ein. Die Arbeit im Prüfungsausschuss zählt zu den ehrenamtlichen Arbeiten. Sie umfasst die Abnahme der Zwischenprüfung, der Abschlussprüfung sowie der mündlichen Prüfung.
Des Weiteren entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Abschlussprüfung, wenn die zuständige Stelle die Zulassung versagt.
Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses befindet sich ebenfalls bei der Bezirksregierung Arnsberg im Dezernat 31 (Katasterwesen). Ihre Aufgabe ist es die Sitzungen des Prüfungsausschusses vorzubereiten und durchzuführen.
Weiterführende Informationen
Ausbildungsberatung
Unser Ausbildungsberater Herr Hake unterstützt und berät kompetent alle an der Ausbildung beteiligte Personen.Abschlussprüfung zum/zur Vermessungstechniker/in
Wann finden die Prüfungen statt? Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung einreicht werden? Nähere Informationen, um die Ausbildungszeit zu verkürzen oder vorzuziehen.Ausbildungsdauer
Gibt es Möglichkeiten vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlußprüfung zugelassen zu werden?"Freisprechung" nach bestandener Abschlussprüfung
Im Rahmen einer Feierstunde der Bezirksregierung erhalten frisch gebackene Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker ihre Prüfungszeugnisse.Zwischenprüfung
Wann findet die Zwischenprüfung statt? Bis wann muss die Anmeldung erfolgen?Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen im Überblick.Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
-
Günter Pöttgen
Telefon 02931 82-3445
Telefax 02931 82-40583
E-Mail guenter.poettgen@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Geschäftsstelle
-
Jürgen Hake
Telefon 02931 82-2861
Telefax 02931 82-40125
E-Mail juergen.hake@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Ausbildungsberater