Bezirksregierung
Arnsberg
Ein weißes Paragraphenzeichen, das vor einer blauen Wand steht.

Beschwerden und Eingaben

Eine Beschwerde ist eine Eingabe an einen Entscheidungsträger bzw. eine Entscheidungsträgerin oder die nächst höhere Instanz, um eine aus Sicht der Bürger*innen unbefriedigende Entscheidung zu ändern oder zur Beseitigung eines als solchen wahrgenommenen Missstands. Das Beschwerderecht ist ein Grundrecht aus Artikel 17 Grundgesetz. Demnach hat jede*r das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Eine Beschwerde ist jedoch kein Ersatz für einen förmlichen Rechtsbehelf (Widerspruch oder Klage), der in der Regel an die Einhaltung einer bestimmten (Monats-)Frist gebunden ist.

Die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet im Rahmen ihrer fachlichen und aufsichtlichen Zuständigkeit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden sowie Beschwerden allgemeiner Art.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wendet sich gegen das persönliche Verhalten von Beamt*innen bzw. Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Eine Fachaufsichtsbeschwerde wendet sich gegen eine behördliche Maßnahme oder Entscheidung mit dem Ziel, diese aufzuheben oder zu ändern. Fachaufsichtsbeschwerden werden von den für den jeweiligen Bereich zuständigen Dezernaten der Bezirksregierung bearbeitet und sind an diese zu richten. Für Eingaben zu Entscheidungen kreisangehöriger Kommunen sind die Landrät*innen der betreffenden Kreise die richtigen Adressaten.

Beschwerden können als formloses Schreiben, per E-Mail oder per Fax eingereicht werden.

Bürger*innen können sich auch mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Landtags wenden, wenn sie als solche empfundene Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlungen durch staatliche Stellen überprüfen lassen möchten.

Der Petitionsausschuss lässt die beteiligten Behörden zu der Angelegenheit berichten und veranlasst eine Rechtsprüfung. Mit dem Petitionsbeschluss können Vorschläge unterbreitet werden, um zwischen den Beteiligten zu vermitteln.