Beteiligung an Vorhaben, die die Landschaft beeinträchtigen 
Bei der Zulassung baulicher Anlagen muss die jeweilige Genehmigungsbehörde die Bezirksregierung als Höhere bzw. die jeweilige untere Landschaftsbehörde beteiligen. Die Landschaftsbehörden beurteilen in diesem Verfahren die Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft.
Wenn eine Gemeinde Flächennutzungs- oder Bebauungspläne aufstellt, beteiligt sie die Bezirksregierung nach den Regelungen des Baugesetzbuches.
Neben der Eingriffsregelung vertritt die höhere Landschaftsbehörde auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfung und strategischen Umweltprüfung.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
-
Peter Hornig
Telefon 02931 82-2753
Telefax 02931 82-41313
E-Mail peter.hornig@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
-
Barbara König
Telefon 02931 82-2760
Telefax 02931 82-40736
E-Mail barbara.koenig@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Downloads:
-
Adressenwww.bra.nrw.de/494381 [pdf, 15KB]der Unteren Landschaftsbehörden und der Biologischen Stationen