Betriebliches Arbeitsschutzsystem 
Für den betrieblichen Arbeitsschutz ist die/der Arbeitgeber/in verantwortlich. Sie oder er muss
- eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und diese dokumentieren,
- die Beschäfrtigten im Arbeitsschutz unterweisen,
- Verantwortlichkeiten auf sachkundige Führungskräfte delegieren,
- eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine/n Betriebsärztin/Betriebsarzt bestellen sowie
- bei einer Betriebsgröße ab 20 Beschäftigten einen regelmäßig tagenden Arbeitsschutzausschuss einrichten.
Die Bezirksregierung
- steht für alle Fragen rings um den betrieblichen Arbeitsschutz zur Verfügung,
- überwacht die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften in Betrieben und Verwaltungen und
- geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße nach.
Die Rechtsvorschriften, etwa das Arbeitsschutz- und das Arbeitssicherheitsgesetz, sowie ein Formular für eine Gefährdungsbeurteilung finden Sie im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen oder im Internetauftritt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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für Bochumwww.bra.nrw.de/333926
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für Dortmund und Hernewww.bra.nrw.de/333871
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für Hagen, den Ennepe-Ruhr-Kreis und den Märkischen Kreiswww.bra.nrw.de/333904
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für Hamm und den Kreis Soestwww.bra.nrw.de/333915
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für den Hochsauerlandkreiswww.bra.nrw.de/333948
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für den Kreis Olpewww.bra.nrw.de/333893
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für den Kreis Siegen-Wittgensteinwww.bra.nrw.de/334219
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für den Kreis Unnawww.bra.nrw.de/334298