Bezirksregierung
Arnsberg

Erwitte-Trotzbach

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Soest, Stadt Erwitte

Wie groß ist die Flurbereinigung?

126 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

42 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Erwitte-Trotzbach.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2008
  • Ankauf- und Tauschverhandlungen sowie Besitzregelungen 2008-2011
  • Planfeststellungsbeschluss zur Umgestaltung des Trotzbaches
  • Die Flächenbereitstellung zur Umsetzung des Projektes ist abgeschlossen.
  • Detailplanung zum Aus- und Umbau durch den WOL 2012
  • Bauerlaubnis- und Entschädigungsverhandlungen 2014
  • Durchführung der Maßnahmen, Ausbau, Vermessung bis 2015
  • Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, Anhörungstermin 2017
  • Ausführungsanordnung: 18.10.2017
  • Berichtigung der öffentlichen Bücher 2017-2020
  • Übergabe Schlussfeststellung August 2020

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Schlussfeststellung: 10.03.2020

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Erwitte-Trotzbach ist ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 2 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz.

Ausgangssituation

Die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens wurde beantragt, um die Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes und der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Trotzbaches zu unterstützen.

Ziele und Maßnahmen

Die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Erwitte-Trotzbach erfolgte auf Antrag des Wasserverbandes Obere Lippe (WOL) in Büren vom 10.07.2007.

Basierend auf der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 23.10.2000, der so genannten Wasserrahmenrichtlinie - WRRL - hat die Stadt Erwitte das Gewässerentwicklungskonzept Trotzbach in Verbindung mit Hochwasserschutzmaßnahmen für den Ortsteil Horn-Millinghausen aufgestellt.

Bodenordnung

Ziel des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens war es, die Voraussetzungen zur Realisierung der vorgenannten Projekte zu schaffen und gleichzeitig deren negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu minimieren oder sogar möglichst gänzlich zu vermeiden.

Um unzumutbare Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch die vorgesehenen Projektmaßnahmen zu verhindern, wurde vorrangig beabsichtigt, die betroffenen Flächen, die sich bisher in Privateigentum befinden, in das Eigentum der öffentlichen Hand zu überführen.

Den bisherigen Grundeigentümern wurden, soweit möglich, mit Hilfe des Bodenmanagements Ersatzflächen bereitgestellt, die vom Gewässer- und Hochwasserschutz sowie vom Naturschutz unbeeinträchtigt sind.

Mittels des Instrumentariums der Ersatz- und Tauschlandbereitstellung im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren wurde eine Entflechtung der miteinander konkurrierenden Ansprüche der Landwirtschaft, des Gewässer- und Hochwasserschutzes sowie des Naturschutzes bewirkt.

  • Grundstücksflächen sollen möglichst zu größeren Einheiten zusammengelegt werden.
  • Für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
  • Nutzungskonflikte zwischen Projekte <> Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.

Insgesamt wurden 23 ha Land für die Umgestaltung des Trotzbaches und den Hochwasserschutz sowie für gewässerbegleitende Uferstreifen auf einer Gesamtlänge von 8 km bereitgestellt. Darüber hinaus wurden der Stadt Erwitte 4 ha, der Höheren Naturschutzbehörde (Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat 51) 3,4 ha und dem Kreis Soest 2,3 ha bereitgestellt.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Finanzierung des Projektes erfolgte nach der Wasserrahmenrichtlinie durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie einem Eigenanteil des Wasserverbandes Obere Lippe und der Stadt Erwitte.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft