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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Gefährliche Stoffe, Strahlenschutz, Gentechnik

Chemikalien und Biozide: Herstellung und Vertrieb Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Wer Chemikalien und Biozide (wie zum Beispiel Mittel zur Insektenbekämpfung oder -abwehr) herstellt, in die Europäische Union importiert oder mit ihnen handelt, muss verschiedene nationale und europäische Vorschriften beachten.

Zuständigkeiten

Die Bezirksregierung Arnsberg

  • überwacht die Einhaltung der Vorschriften bei Hersteller(inne)n, Importeur(inn)en und Großhändler(inne)n mit Sitz im Regierungsbezirk,
  • führt im Regierungsbezirk stichprobenartig Marktkontrollen im Großhandel durch,
  • steht für alle Fragen zu Herstellung, Import und Vertrieb von Chemikalien und Bioziden zur Verfügung und
  • geht Beschwerden über Verstöße nach.

Die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen

  • überwachen die Einhaltung der Vorschriften im Einzelhandel,
  • erteilen die Erlaubnis, die nach § 2 der Chemikalienverbotsverordnung benötigt wird, um giftige und sehr giftige Stoffe an Endverbraucher(innen) abgeben zu dürfen, und
  • sind Adressat für diejenigen, die nach § 2 der Chemikalienverbotsverordnung ihre Tätigkeit anzeigen müssen, weil sie entweder als Apotheker(innen) arbeiten oder giftige und sehr giftige Stoffe an Wiederverkäufer(innen), berufsmäßige Verwender(innen) oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgeben wollen.

Eine Liste der Gesundheitsämter im Regierungsbezirk Arnsberg findet sich unter Downloads.

Für die Durchführung von Sachkundeprüfungen und die Ausstellung von Prüfzeugnissen, ohne die nach § 5 der Chemikalienverbotsverordnung niemand sehr gefährliche Stoffe oder Zubereitungen abgeben darf, ist in NRW die Bezirksregierung Düsseldorf (Petra Lehmann, 0211 475-9441, E-Mail: petra.lehmann@brd.nrw.de) zuständig.

Leitfäden, Arbeitshilfen und Rechtsgrundlagen

Wichtige Rechtsgrundlagen für den Bereich Chemikaliensicherheit und Biozid-Recht sind zum Beispiel national

  • das Chemikaliengesetz,
  • die Chemikalienverbotsverordnung,
  • die Biozid-Zulassungsverordnung und
  • die Biozid-Meldeverordnung

sowie EU-weit

  • die REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien,
  • die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen,
  • die POPs-Verordnung über persistente organische Schadstoffe,
  • die PIC-Verordnung über den grenzüberschreitenden Chemikalienhandel,
  • die Marktüberwachungsverordnung und
  • die Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten sowie die dazugehörigen Review-Verordnungen.

Sie und andere Rechtsgrundlagen finden sich zusammen mit Leitfäden und Arbeitshilfen im Internet über

  • das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
  • den Reach-CLP-Helpdesk der Bundesbehörden und
  • das "Gemeinsame Kompetenz-Center REACH-Net", an dem Expert(inn)en aus Interessenverbänden, Unternehmen, Beratungsgesellschaften, Behörden und der Wissenschaft mitwirken.

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