Chemikalien und Biozide: Herstellung und Vertrieb 
Wer Chemikalien und Biozide (wie zum Beispiel Mittel zur Insektenbekämpfung oder -abwehr) herstellt, in die Europäische Union importiert oder mit ihnen handelt, muss verschiedene nationale und europäische Vorschriften beachten.
Zuständigkeiten
Die Bezirksregierung Arnsberg
- überwacht die Einhaltung der Vorschriften bei Hersteller(inne)n, Importeur(inn)en und Großhändler(inne)n mit Sitz im Regierungsbezirk,
- führt im Regierungsbezirk stichprobenartig Marktkontrollen im Großhandel durch,
- steht für alle Fragen zu Herstellung, Import und Vertrieb von Chemikalien und Bioziden zur Verfügung und
- geht Beschwerden über Verstöße nach.
Die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen
- überwachen die Einhaltung der Vorschriften im Einzelhandel,
- erteilen die Erlaubnis, die nach § 2 der Chemikalienverbotsverordnung benötigt wird, um giftige und sehr giftige Stoffe an Endverbraucher(innen) abgeben zu dürfen, und
- sind Adressat für diejenigen, die nach § 2 der Chemikalienverbotsverordnung ihre Tätigkeit anzeigen müssen, weil sie entweder als Apotheker(innen) arbeiten oder giftige und sehr giftige Stoffe an Wiederverkäufer(innen), berufsmäßige Verwender(innen) oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgeben wollen.
Eine Liste der Gesundheitsämter im Regierungsbezirk Arnsberg findet sich unter Downloads.
Für die Durchführung von Sachkundeprüfungen und die Ausstellung von Prüfzeugnissen, ohne die nach § 5 der Chemikalienverbotsverordnung niemand sehr gefährliche Stoffe oder Zubereitungen abgeben darf, ist in NRW die Bezirksregierung Düsseldorf (Petra Lehmann, 0211 475-9441, E-Mail: petra.lehmann@brd.nrw.de) zuständig.
Leitfäden, Arbeitshilfen und Rechtsgrundlagen
Wichtige Rechtsgrundlagen für den Bereich Chemikaliensicherheit und Biozid-Recht sind zum Beispiel national
- das Chemikaliengesetz,
- die Chemikalienverbotsverordnung,
- die Biozid-Zulassungsverordnung und
- die Biozid-Meldeverordnung
sowie EU-weit
- die REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien,
- die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen,
- die POPs-Verordnung über persistente organische Schadstoffe,
- die PIC-Verordnung über den grenzüberschreitenden Chemikalienhandel,
- die Marktüberwachungsverordnung und
- die Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten sowie die dazugehörigen Review-Verordnungen.
Sie und andere Rechtsgrundlagen finden sich zusammen mit Leitfäden und Arbeitshilfen im Internet über
- das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen,
- die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
- den Reach-CLP-Helpdesk der Bundesbehörden und
- das "Gemeinsame Kompetenz-Center REACH-Net", an dem Expert(inn)en aus Interessenverbänden, Unternehmen, Beratungsgesellschaften, Behörden und der Wissenschaft mitwirken.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
-
für Bochum, Herne, den Ennepe-Ruhr-Kreis (Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Sprockhövel, Wetter, Witten)www.bra.nrw.de/552572
-
für Dortmund, Hagen, den Ennepe-Ruhr-Kreis (Breckerfeld, Ennepetal,Schwelm)www.bra.nrw.de/552568
-
für Hamm, den Hochsauerlandkreis, die Kreise Soest und Unnawww.bra.nrw.de/552564
-
für den Märkischen Kreiswww.bra.nrw.de/552560
-
für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgensteinwww.bra.nrw.de/552556
Downloads:
-
Ansprechpartnerinnen und -partnerwww.bra.nrw.de/434742 [pdf, 16KB]bei den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Arnsberg
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