Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Hand die etwas nasse Erde hält aus der ein Baum zu wachsen beginnt

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Um die Emissionen klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase (F-Gase) einzudämmen, gelten besondere Vorschriften

  • für die Herstellung, den Vertrieb, die Verwendung sowie die Rückgewinnung und Zerstörung von fluorierten Treibhausgasen,
  • für die Kennzeichnung, Wartung, Stilllegung und Entsorgung von Einrichtungen, die F-Gase enthalten, sowie
  • für Personen und Unternehmen, die Tätigkeiten mit F-Gasen ausführen.

Rechtsgrundlagen sind

  • die nationale Chemikalien-Klimaschutzverordnung,
  • die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 sowie z.B.
  • die Durchführungsverordnungen (EU) 2015/2067, 2015/2066  und die EU-Verordnung 304, 306 und 307/2008.

Die Vorschriften sehen zum Beispiel vor, dass Betreibende von Einrichtungen (z.B. Klimaanlagen), die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2 -Äquivalent oder mehr enthalten, sicherstellen, dass die Einrichtungen regelmäßig auf Undichtigkeiten kontrolliert werden.

Bestimmte Tätigkeiten an Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, dürfen nur durch sachkundiges (zertifiziertes) Personal bzw. von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Für die Durchführung dieser Tätigkeiten werden zudem bestimmte Mindestausrüstungen verlangt. Übersichten über die betreffenden Tätigkeiten und die Mindestausrüstungen finden sich unter "Downloads."

Die Bezirksregierung Arnsberg

  • überwacht im Regierungsbezirk die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei Herstellenden, Importierenden, Händler*innen und Betreibenden sowie bei Unternehmen und Personen, die die Anlagen installieren, reparieren, instand halten, warten oder stilllegen;
  • erkennt Lehrgangsträgerinnen und -träger nach § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV an;
  • steht für alle Fragen im Zusammenhang mit den Verordnungen zur Verfügung;
  • geht Beschwerden über Verstöße nach.

Die Zertifizierung von Unternehmen nach § 6 ChemKlimaschutzV wird in NRW ab 01.02.2023 zentral von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Das Antragsformular findet sich als Download bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, ermächtigte Handwerksinnungen und andere behördlich anerkannte Lehrgangsträgerinnen und -träger führen Sachkundelehrgänge durch, nehmen die Prüfungen ab und stellen Sachkundebescheinigungen für Personal aus.