Kurzlink: www.bra.nrw.de/525025
Bereich: Landes- und Schuldienst > Dienst- und Arbeitsrecht

Dienstunfälle von Lehrkräften Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

Wird eine verbeamtete Lehrkraft durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihr bzw.  im Falle desTodes ihren Hinterbliebenen, Unfallfürsorge gewährt.

Die Unfallfürsorge umfasst:

  • Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 32 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
  • Heilverfahren (§§ 33, 34 BeamtVG, siehe auch Verordung zur Durchführung des §33 BeamtVG (Heilverfahrensordnung - HeilvfV)
  • Unfallausgleich (§ 35 BemtVG)
  • Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 36 bis 38 BeamtVG)
  • Unfallhinterbliebenenversorgung (§§ 39 bis 42 BeamtVG)
  • einmalige Unfallenstschädigung (§ 43 BeamtVG)
  • Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 43 a BeamtVG)
  • Versorgung bei gefährlichen Dienstgeschäften im Ausland (§ 46 a BeamtVG)

Hinweis zu Heilverfahren:

Gem. § 1 Abs. 1 Heilverfahrensverordnung /HeilvfV) wird der Anspruch eines durch Dienstunfall Verletzten auf ein Heilverfahren dadurch erfüllt, dass ihm die notwendigen und angemessenen Kosten ersattet werden, soweit die Dienstbehörde das Heilverfahren nicht selbst durchführt oder durchführen lässt. Das bedeutet, es wird nur die einfachste/kostengünstigste geeignete Behandlung am nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort bezahlt. Die Ausübung der gleichwohl möglichen freien Arztwahl führt dann ggf. dazu, dass die Beamtin/der Beamte eventuelle Mehrkosten selbst tragen muss.


Weiterführende Informationen

Was ist ein Dienstunfall

Ein Dienstunfall ist ein Ereignis, bei dem in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes ein Körperschaden eingetreten ist.

Unfallzeige und Anerkennung als Dienstunfall

Nach einem Dienstunfall hat die Beamtin oder der Beamte eine Anzeige über einen Dienstunfall oder Schadensfall auszufüllen. Dieser Anzeige ist eine vom Arzt ausgefüllte Ärztliche Bescheinigung für die Anerkennung eines Dienstunfalls beizufügen.

Info-Bereich

Downloads:

Kurzlink zu dieser Seite: www.bra.nrw.de/525025