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Bereich: Landes- und Schuldienst > Einstellung, Stellenwechsel

Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) für Bewerbungen auf Schulleitungsstellen Gehört zum Bereich Landes- und Schuldienst

Seit dem 01.08.2009 werden die Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen - außer an Grundschulen - für Bewerberinnen und Bewerber ausgeschrieben, die das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolviert haben. Über die Einbeziehung der Grundschulen wird nach der Erprobung des Verfahrens voraussichtlich Ende 2010 entschieden.

Schulleiterinnen und Schulleiter, die sich auf eine andere Schulleiterstelle bewerben möchten ("Versetzungsbewerber") nehmen nicht am EFV teil. Außerdem nehmen am EFV die Lehrkräfte nicht teil, die bereits eine dienstliche Beurteilung für das Amt des Rektors/der Rektorin haben und diese nicht älter als ein Jahr ist.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am EFV regelt der Runderlass vom 25.11.2008 (BASS 21 – 01 Nr. 30). Dieser Erlass regelt in Ziffer 2, dass vor der Teilnahme am EFV die Teilnahme an der staatlichen Schulleitungsqualifizierung (BASS 20 – 22 Nr.62) erfolgt sein muss. Bewerbungen aus anderen Bundesländern müssen eine gleichwertige Qualifizierung nachweisen. Nach Abschluss der Qualifizierung können Sie sich mit dem Vordruck direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg für das EFV anmelden.

Die Eignungsfeststellung hat eine Gültigkeit von drei Jahren und muss danach erneut festgestellt werden.

Das EFV findet keine Anwendung bei allen andern Stellen der Schulleitung wie z. B. bei Konrektoren/innen.


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