Erderschütterungen 
Durch die Gewinnungsprozesse von Bodenschätzen kommt es zu Spannungsumlagerungen im umgebenden Gebirgskörper. Liegen Voraussetzungen vor, die es dem Gebirge ermöglichen, Spannungen zu speichern, kann es zu bergbaubedingten Erderschütterungen kommen.
Erderschütterungen lassen sich bei den heutigen Kohlegewinnungsverfahren in NRW grundsätzlich nicht vermeiden, da jeder Gewinnungsvorgang zu Spannungsumlagerungen im Gebirge führt und in der Regel das Gebirge in der Lage ist, ein gewisses Maß an Spannungen aufzubauen.
Bisher sind durch Erderschütterungen in NRW Schäden, die einer Zulassung von Betriebsplänen entgegenstehen, nicht bekannt geworden. Grundsätzlich lassen sich Bergschäden, verursacht durch Erderschütterungen, jedoch nicht auszuschließen.
Die bergbaudingten Erderschütterungen werden soweit erforderlich durch die Bezirksregierung überwacht, um gegebenenfalls notwendige Gegenmaßnahmen einzuleiten.
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