Explosionsschutz unter Tage 
Die europäische Explosionsschutz-Richtlinie (ATEX) wirkt sich auch auf den untertägigen Steinkohlenbergbau aus. Gemäß der ATEX-Richtlinie regelt nunmehr die DIN EN 14591 Teil 2 den passiven, konstruktiven Explosionsschutz.
Die im untertägigen Steinkohlenbergbau ehemals gültigen Bauartzulassungen 3.1 und 4.1 für den konstruktiven Explosionsschutz sind durch die oben genannte DIN aufgehoben worden. Die Einbauanweisungen der Betriebsempfehlung Nr. 35 des Steinkohlenbergbauvereins wurden durch eine zertifizierte Betriebsanleitung für passive Wassertrogsperren ersetzt. Durch diese Neuregelungen sind auch alle ehemaligen Sonderregelungen über abweichende Anordnungen des Explosionsschutzes entfallen.
Da die neuen Vorschriften ausschließlich betriebliche Standardsituationen regeln, war es erforderlich, für betriebliche Besonderheiten (Schwerlasttransporte, Senkstellen, Teilschnittmaschinenvortriebe etc.) ergänzende Regelungen zu finden.
Hierzu wurde ein Musterbetriebsplan auf Grundlage von Stellungnahmen und Gutachten von Fachstellen zwischen dem Unternehmer, der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen und der Bezirksregierung Arnsberg für alle Bergwerke in Nordrhein-Westfalen einheitlich erarbeitet und abschließend zugelassen. Dadurch ist auch für Sondertatbestände eine gleichwertige Sicherheit und ein einheitliches Verwaltungshandeln gewährleistet.
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