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Bereich: Wirtschaft, Arbeitsmarkt > Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme

Finanzierung von Kammerprüfungsgebühren für Jugendliche mit vollzeitschulischer beruflicher Ausbildung Gehört zum Bereich Wirtschaft, Arbeitsmarkt

Gefördert werden:

  • die Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen bei den Kammern entsprechend ihrer Gebührenordnung
      
  • die angefallenen, notwendigen, prüfungsbezogenen Materialausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € für Jugendliche mit vollzeitschulischer beruflicher Ausbildung, wenn eine Zulassung zur Kammerprüfung nach § 2 der Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) vorliegt.

Gefördert wird in Form der Vollfinanzierung der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben.


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