Finanzierung von Kammerprüfungsgebühren für Jugendliche mit vollzeitschulischer beruflicher Ausbildung 
Gefördert werden:
- die Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen bei den Kammern entsprechend ihrer Gebührenordnung
- die angefallenen, notwendigen, prüfungsbezogenen Materialausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € für Jugendliche mit vollzeitschulischer beruflicher Ausbildung, wenn eine Zulassung zur Kammerprüfung nach § 2 der Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO) vorliegt.
Gefördert wird in Form der Vollfinanzierung der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben.