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Bereich: Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr > Entwicklung ländlicher Gebiete

Förderprogramm LEADER für ländliche Gebiete (EU) Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr

Leader-LogoLEADER-Regionen können Zuwendungen für innovative Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Landwirtschaft sowie erhöhte Fördersätze für andere Maßnahmen erhalten. Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es zwei LEADER-Regionen.

LEADER (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale; zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union. Durch intensive Bürgerbeteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure sollen Ideen, Aktivitäten und Engagement in ländlichen Regionen angeregt und vorangebracht werden. Voraussetzung für die Förderung ist ein sogenanntes gebietsbezogenes integriertes Entwicklungskonzept (GIEK). Es enthält die Entwicklungsstrategie, die Ziele und Projektideen der Region und umfasst dabei mehrere thematische Schwerpunkte.

Winterberg bei Nacht

LEADER-Regionen im Regierungsbezirk Arnsberg

Die Region "Hochsauerland"
mit den Städten Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg wurde im Herbst 2007 in einem landesweiten Wettbewerb ausgewählt. Für die Projekte in dieser Region stehen bis 2013 insgesamt 1,6 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.

Die Region "4 mitten im Sauerland"
mit den Gemeinden Bestwig und Eslohe sowie den Städten Meschede und Schmallenberg kam im November 2008 hinzu. Für die Projekte in dieser Region steht bis 2013 insgesamt eine Million Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.

Lokale Aktionsgruppen (LAG) der LEADER-Regionen

Die Entwicklung der LEADER-Regionen wird von lokalen Aktionsgruppen getragen. Sie beschließen, welche Projekte gefördert werden, und steuern die Umsetzung der gebietsbezogenen Entwicklungsstrategie.

Zuwendungsempfänger(innen)

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen
  • natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts
  • die lokalen Aktionsgruppen für ihre Verwaltungs- und Durchführungskosten (Managementkosten)

Fördergegenstände

  • Projekte zur Umsetzung der ausgewählten gebietsbezogenen integrierten Entwicklungsstrategien
  • Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen im In- und Ausland
  • das Management der lokalen Aktionsgruppe

Fördervoraussetzungen

Projekte sind förderfähig, wenn sie den Schwerpunkten des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2007 - 2013" entsprechen. (Maßgeblich sind dabei die Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms.)

Schwerpunkt 1: Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
Schwerpunkt 2: Umwelt und Landschaft
Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Schwerpunkt 4: LEADER

Im Schwerpunkt 4 können in LEADER-Regionen innovative Projekte gefördert werden, wenn sie den inhaltlichen Zielen der ELER-Verordnung (Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) entsprechen und die Wettbewerbsregeln der EU eingehalten werden.

Projekte zur nationalen Zusammenarbeit (Kooperation mit anderen lokalen Aktionsgruppen in Deutschland) oder transnationalen Zusammenarbeit (Kooperation mit lokalen Aktionsgruppen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten) können gefördert werden, wenn sie in die lokale Entwicklungsstrategie integriert sind. Die Förderung bezieht sich aber nur auf die zuwendungsfähigen Kosten der LAG, nicht auf diejenigen des Kooperationspartners.

Weitere Zuwendungsvoraussetzungen ergeben sich aus den Maßgaben der jeweiligen Förderbereiche.

Förderhöhe

Die Fördersätze für Projekte zur Umsetzung gebietsbezogener Entwicklungsstrategien richten sich nach den Förderbestimmungen des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2007 – 2013". Bei einzelnen Fördermaßnahmen, besonders im Schwerpunkt  „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft", werden bei der Umsetzung über LEADER höhere Fördersätze gewährt.

Personal- und Sachkosten der lokalen Aktionsgruppe können mit maximal 15 Prozent der gesamten öffentlichen Zuwendungen gefördert werden.

Antragsverfahren

Projektanträge werden an die lokale Aktionsgruppe gestellt. Die LAG leitet sie an die Bezirksregierung weiter. Diese prüft die Einhaltung der Förderrichtlinien und ist zuständig für die Bewilligung der EU-Mittel.

 

eu_logoEuropäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.


Info-Bereich

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