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Bereich: Energie, Bergbau > Energietechnologie

Förderprogramm regenerative Energien - progres.nrw Gehört zum Bereich

Innovation

Gefördert werden Vorhaben der energietechnischen Entwicklung zur rationellen Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen und zur Demonstration neuentwickelter Energietechniken. Das Angebot richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen der Energietechnik, der Energiewirtschaft sowie an gewerbliche und industrielle Energieverbraucher. Der Förderbaustein schließt die Lücke zwischen der anwendungsnahen Forschung und der Markterschließung.

Die Förderung hat zum Ziel,

  • die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie zu stärken
  • die Entwicklung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen
  • mit innovativen Konzepten und Techniken Energie zu sparen und klima- und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren.

Im Rahmen des Zuwendungsantrags soll dargelegt werden, welche konkreten Ziele erreicht werden sollen und anhand welcher Indikatoren die Wirksamkeit bzw. die Zielerreichung beurteilt werden kann. Die Zielbeschreibungen sollen dabei nach Möglichkeit auch quantitative Aussagen enthalten.

Die Förderentscheidungen werden jeweils von einer unabhängigen, mit Fachleuten und Wissenschaftlern besetzten Jury anhand klarer und transparenter Kriterien getroffen. Dadurch wird sichergestellt, dass tatsächlich nur die innovativsten Projekte mit größtmöglicher Breitenförderung ausgewählt und gefördert werden.

Eingeladen zur Teilnahme sind Akteure im ganzen Land, insbesondere Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Kirchen, Schulen und Krankenhäuser.

Antragsentgegennehmende Stelle

Forschungszentrum Jülich
Projektträger ETN
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich.

Beim Projektträger ETN erfolgt zunächst eine technisch- administrative Vorprüfung des Antrags. Die vom Projektträger abgegebenen Stellungnahmen zu den Förderanträgen bilden die Grundlage für den Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, das Vorliegen des erheblichen Landesinteresses, das Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen, der Auswahl der Finanzierungsart und der Angemessenheit der Zuwendungshöhe, sowie das Festsetzen von Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid.

Auf Grundlage dieses Votums wird von der Bezirksregierung Arnsberg der Bewilligungsbescheid erstellt und nach Durchführung der Maßnahme der Verwendungsnachweis geprüft.



Info-Bereich

Ansprechpartner/innen:

  • Nordrhein-Westfalen direkt
    Telefon 01803 100110
    E-Mail nrwdirekt@nrw.de
    (9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise maximal 0,42 €/Minute)


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