Förderprogramm regenerative Energien - progres.nrw
Markteinführung
Mit dem Förderbaustein "Markteinführung" werden Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen gefördert, die marktfähige Produkte zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einschließlich Nah- und Fernwärme und zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen nutzen wollen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kleine/mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union (ggf. Link zur KMU Definition) und Kommunen. Bewilligungsbehörde für die Landesförderung progres.nrw ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Gefördert werden die Ausgaben für Errichtung, Reaktivierung und Ausbau, fabrikneuer Anlagen wie beispielhaft:
Wärmerückgewinnungsanlagen, Regeltechnische Einrichtungen, Wärmepumpen, Solaranlagen, Biomasse-, Biogas- und Rapsölanlagen, Wasserkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Nah- und Fernwärmeleitungen (Wärmetransportleitungen).
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Nordrhein-Westfalen direkt
Telefon 01803 100110
E-Mail nrwdirekt@nrw.de
(9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise maximal 0,42 €/Minute)