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Bereich: Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr > Entwicklung ländlicher Gebiete

Förderung der Dorfentwicklung Gehört zum Bereich Kommunalaufsicht, Planung, Bau, Verkehr

Für die Dorfentwicklung im Regierungsbezirk bewilligt die Bezirksregierung Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), des Bundes und des Landes. Ziel ist es, die Attraktivität des ländlichen Raums als Lebensmittelpunkt der Bürger(innen) zu erhalten.

Kirchplatz nach Neugestaltung

Die Fördermaßnahmen sind in der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) zusammengefasst. Grundlage ist das NRW-Programm "Ländlicher Raum 2007 - 2013", für das landesweit rund 800 Millionen Euro bereitgestellt werden.Vornehmlich werden Projekte gefördert, die der Umsetzung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK) oder regionaler Entwicklungsstrategien nach Maßgabe von LEADER, der EU-Gemeinschaftsinitiative zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft, dienen.

Hintergrund

Veränderte wirtschaftliche, demografische und soziokulturelle Verhältnisse prägen den ländlichen Raum. Dabei geht einerseits durch eine zunehmende Konzentration der Industrie, des Dienstleistungsbereiches und der öffentlichen Verwaltung von den Städten eine Sogwirkung aus, die durch die gute Verkehrsanbindung und die räumliche Nachbarschaft von Ballungszonen und ländlichem Raum verstärkt wird.

Andererseits führt in den Dörfern der Strukturwandel in der Landwirtschaft zu einem Rückgang des landwirtschaftsnahen Handwerks mit Verlusten an wohnortnahen Arbeitsplätzen. Die Einheit von Wohnort und Arbeitsplatz geht weitgehend verloren, den Dörfern droht die Entwicklung zu reinen Schlafdörfern mit der Gefahr eines Verfalls ihrer eigenständigen und geschichtlich gewachsenen Identität.

Nicht zuletzt ist in den Dörfern mangels Interesse und Pflege die ökologische Vielfalt bedroht, etwa durch den Verlust von Obstwiesen oder natürlichen Dorfbächen.

 

eu_logoEuropäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.


Weiterführende Informationen

Private Dorfentwicklungsmaßnahmen

Privatpersonen können Zuwendungen für die Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung von erhaltenswerten ortsbild- oder landschaftsprägenden Objekten in ländlichen Orten im Regierungsbezirk erhalten.

Gemeindliche Dorfentwicklungsmaßnahmen

Gemeinden im Regierungsbezirk können Zuwendungen für die Dorfgestaltung im öffentlichen Bereich erhalten. Dabei stehen die Verbesserung der Infrastruktur, der Wohn- und Arbeitsqualität sowie des Umweltschutzes im Vordergrund.

Maßnahmen zu Gemeinschaftseinrichtungen im Dorf

Gemeinden im Regierungsbezirk können Zuwendungen für die Herstellung und Weiterentwicklung dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen in vorhandener Bausubstanz erhalten.

Dorfentwicklungsplanungen und -konzepte

Gemeinden im Regierungsbezirk können Fördermittel für Dorfentwicklungsplanungen oder Dorfentwicklungskonzepte beantragen.

Maßnahmen zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude

Land- und forstwirtschaftliche Unternehmer(innen) können Zuwendungen für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Regierungsbezirk beantragen, um außerlandwirtschaftliches Einkommen erzielen zu können.

Ländliche Infrastrukturmaßnahmen für den Tourismus

Gemeinden und Kreise im Regierungsbezirk können Zuwendungen zu kommunalen Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen für den ländlichen Fremdenverkehr beantragen.

Info-Bereich

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