Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung 
Die Bezirksregierung bewilligt Zuschüsse zu den laufenden Kosten der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden mittelständischer Industrie- und Handelsunternehmen im ersten Ausbildungsjahr. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster oder Detmold haben.
Ziel der Förderung aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, die Ausbildungsqualität zu sichern und zu verbessern. Außerdem soll die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit der Unternehmen gesteigert werden, indem sie von bestimmten Ausbildungsaufgaben entlastet werden.
Die Höhe der Zuwendungen für die Maßnahmen wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit gesondertem Erlass jährlich neu festgesetzt.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Astrid Wulfert
Telefon 02931 82-5329
Telefax 02931 82-5467
E-Mail astrid.wulfert@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Ruhrallee 1 - 3
44139 Dortmund
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Michael Menne
Telefon 02931 82-5380
Telefax 02931 82-5467
E-Mail michael.menne@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Ruhrallee 1 - 3
44139 Dortmund
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Norbert van Dülmen
Dezernent
Telefon 02931 82-5442
Telefax 02931 82-5467
E-Mail norbert.duelmen@bezreg-arnsberg.nrw.de
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Ruhrallee 1 - 3
44139 Dortmund