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Bereich: Wirtschaft, Arbeitsmarkt > Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme

Förderung von Stützlehrern Gehört zum Bereich Wirtschaft, Arbeitsmarkt

Gefördert wird die berufsbezogene Allgemeinbildung für Teilnehmende an arbeitspolitischen Maßnahmen in Jugendwerkstätten gem. Landesjugendplan NRW durch den Einsatz von Stützlehrern. Zuwendungsvoraussetzung ist, dass der Einsatz aufgrund der Teilnehmerstruktur notwendig ist.

Formale Einstellungsvoraussetzung für den Stützlehrer ist:

  • das 1. Staatsexamen als Lehrer,
  • alternativ der Nachweis einer erfolgreich bestandenen Ausbildereignungsprüfung (AEVO),
  • alternativ der Nachweis einer mehrjährigen einschlägigen Tätigkeit/Berufserfahrung.
Die Förderhöhe beträgt 53.783,00 € je Fachkraft pro Jahr. Dabei ist der Nachweis zu erbringen, dass nicht anderweitig finanzierte Ausgaben mindestens in Höhe der Festbetragsfinanzierung entstanden sind.

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