Förderung von Stützlehrern 
Gefördert wird die berufsbezogene Allgemeinbildung für Teilnehmende an arbeitspolitischen Maßnahmen in Jugendwerkstätten gem. Landesjugendplan NRW durch den Einsatz von Stützlehrern. Zuwendungsvoraussetzung ist, dass der Einsatz aufgrund der Teilnehmerstruktur notwendig ist.
Formale Einstellungsvoraussetzung für den Stützlehrer ist:
- das 1. Staatsexamen als Lehrer,
- alternativ der Nachweis einer erfolgreich bestandenen Ausbildereignungsprüfung (AEVO),
- alternativ der Nachweis einer mehrjährigen einschlägigen Tätigkeit/Berufserfahrung.