Bezirksregierung
Arnsberg
Die Kulisse eines Gebäudes auf einer Freilichtbühne.

Freilichtbühnen

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt ist der Trägerverein der Freilichtbühne.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand ist zum Beispiel das Bühnenbild, Kostüme oder Ausstattung für die Maske.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Fördersumme liegt meistens zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro. Die Förderung erfolgt in der Regel als Festbetragsfinanzierung.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Das Projekt muss nachvollziehbar im Antrag inklusive einer ausgeglichenen Finanzierung dargestellt werden. Das Einbringen eines Eigenanteils ist wünschenswert.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Vorzulegen ist der Online-Förderantrag bis zum 30. November für das Folgejahr. In einer Förderbesprechung entscheidet das für Kultur zuständige Ministerium.

Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmenbeginn (Ausnahme von Nr. 1.3 VVG zu § 44 LHO) ist bei einer Fördersumme unter 50.000 Euro bei Antragstellung über das Kultur.web mit Abgabe notwendiger Erklärungen ab Antragstellung genehmigt. Ein Anspruch auf eine spätere Förderung ergibt sich daraus nicht.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung erfolgt über das Fördernehmercockpit (Kultur.web). Nach der dortigen finalen Freigabe bitte den Antrag speichern. Einen Ausdruck senden Sie bitte mit Originalunterschrift per Post an: Bezirksregierung, Dezernat 48.07, Laurentiusstr. 1, 59821 Arnsberg.

Für eine Beratung vor Antragstellung wenden Sie sich bitte an Beate Kurrat.

Fördernehmercockpit

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen.