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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Immissionsschutz - Luft, Lärm, Gerüche

Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach BImSchG Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Seit dem 01.01.2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte sehr weitgehend für den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften zuständig. Bei besonders umweltrelevanten Anlagen ist jedoch die Bezirksregierung Arnsberg die zuständige Behörde.

Die Bezirksregierung ist für die Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderungen und zum Betrieb, sowie für die Überwachung von ca. 1900 besonders umweltrelevanten Anlagen zuständig.

Im Wesentlichen handelt es ich hierbei um alle Anlagen innerhalb eines Betriebsbereiches nach § 1 der Störfall Verordnung (12. BImSchV) sowie die folgenden Anlagen nach der  4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV):

Abfallverbrennungsanlagen

Nummern 8.1 bis 8.3 der 4. BImSchV

Chemieanlagen

Nummern 4.1 bis 4.10 der 4. BImSchV

Chemikalienläger

Nummern 9.1 bis 9.8, 9.12 bis 9.35 und 9.37 der 4. BImSchV

Energieanlagen und Kraftwerke

Nummern 1.1, 1.5, 1.10 bis 1.14 der 4. BImSchV

Holz-, Papier- und Spanplattenanlagen

Nummern 6.1 bis 6.3 der 4. BImSchV

Metallbe- und verarbeitung, Oberflächenbehandlung

Nummern 3.1 - 3.10, 3.13 und 3.16 der 4. BImSchV

Sprengstoffbetriebe

Nummer 10.1 der 4. BImSchV

Steine, Erden, Zement, Kalk und Glas

Nummern 2.3, 2.4, 2.6, 2.8 - 2.11 der 4. BImSchV

Textilverarbeitung

Nummern 10.10 und 10.23 der 4. BImSchV


Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen zur Genehmigung und Überwachung von Anlagen.

Sprengstoffbetriebe

Anlagen/Betriebe, in denen mit Spreng-/Explosivstoffen umgegangen wird, benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt und überwacht die Anlagen/Betriebe in ihrem Aufsichtsbezirk.

Textilverarbeitung

Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Behandlung, Veredelung und zum Färben von Textilien.

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