Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung - Immissionsschutz 
Die besonders umweltrelevanten Vorhaben sind in Spalte 1 der 4. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz) abschließend aufgeführt. Sollen derartige Anlagen neu errichtet werden, so ist in jedem Fall die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Bei wesentlichen Änderungen kann von einer Veröffentlichung abgesehen werden, wenn erheblich nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nicht zu besorgen sind.
Aktuelle Anträge
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Firma DURA Automotive Body & Glass Systems GmbH, Plettenbergwww.bra.nrw.de/1666902 [pdf, 21KB]Veröffentlichungsdatum: 12.05.2012
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Firma DURA Automotive Body & Glass Systems GmbH, Plettenbergwww.bra.nrw.de/1452198 [pdf, 267KB]Veröffentlichungsdatum: 03.03.2012
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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für Metallbe- und verarbeitung, Oberflächenbehandlungwww.bra.nrw.de/599676
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für Holz-, Papier und Spanplattenanlagenwww.bra.nrw.de/599668
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für Chemikalienlägerwww.bra.nrw.de/599664
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für Chemieanlagenwww.bra.nrw.de/599692
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für Abfallverbrennungsanlagenwww.bra.nrw.de/599680
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für die Textilverarbeitungwww.bra.nrw.de/599688
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für Steine, Erden, Zement, Kalk und Glaswww.bra.nrw.de/599672
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für Sprengstoffbetriebewww.bra.nrw.de/599684
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für Energieanlagen und Kraftwerkewww.bra.nrw.de/599660
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Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 a UVPG - Immissionsschutz
Wird nach Prüfung festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung bei einem Vorhaben erforderlich ist, so ist diese Entscheidung öffentlich bekannt zu machen.