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Bereich: Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz > Immissionsschutz - Luft, Lärm, Gerüche

Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung - Immissionsschutz Gehört zum Bereich Umwelt, Arbeits-, Verbraucherschutz

Die besonders umweltrelevanten Vorhaben sind in Spalte 1 der 4. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz) abschließend aufgeführt. Sollen derartige Anlagen neu errichtet werden, so ist in jedem Fall die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Bei wesentlichen Änderungen kann von einer Veröffentlichung abgesehen werden, wenn erheblich nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nicht zu besorgen sind.


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