Gewerberecht und Gaststättenrecht

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in gewerberechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte. Diese erstreckt sich auf die Bereiche:
- Bewachungsgewerbe
- Gaststättenrecht
- Makler- und Bauträgergewerbe
- Messen, Ausstellungen und Märkte
- Pfandleihgewerbe
- Reisegewerbe
- Spielrecht
- Versteigerergewerbe
- Schließung eines Betriebes/Untersagung eines Gewerbes
Außerdem ist die Bezirksregierung Ansprechpartnerin in sonstigen Fragen des Gaststättenrechts: Besonders wenn es um Lärm- oder Geruchsbelästigung geht, kann neben den örtlichen Ordnungsbehörden auch die Bezirksregierung helfen.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Gabriele Franksmann
Telefon 02931 82-2776
Telefax 02931 82-40096
E-Mail gabriele.franksmann@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg