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Bereich: Wirtschaft, Arbeitsmarkt > Branchenspezifische und allgemeingültige Regelungen

Gewerberecht und Gaststättenrecht Gehört zum Bereich Wirtschaft, Arbeitsmarkt Gehört zum Bereich Recht & Ordnung, Gefahrenabwehr

Die Bezirksregierung Arnsberg hat in gewerberechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte. Diese erstreckt sich auf die Bereiche:

  • Bewachungsgewerbe
  • Gaststättenrecht
  • Makler- und Bauträgergewerbe
  • Messen, Ausstellungen und Märkte
  • Pfandleihgewerbe
  • Reisegewerbe
  • Spielrecht
  • Versteigerergewerbe
  • Schließung eines Betriebes/Untersagung eines Gewerbes

Außerdem ist die Bezirksregierung Ansprechpartnerin in sonstigen Fragen des Gaststättenrechts: Besonders wenn es um Lärm- oder Geruchsbelästigung geht, kann neben den örtlichen Ordnungsbehörden auch die Bezirksregierung helfen.


Info-Bereich

Ansprechpartner/innen:

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