Grabung nach Bodendenkmälern 
Grabungen nach potenziellen Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis nach § 13 des Denkmalschutzgesetzes, denn weit mehr als herkömmliche Baudenkmäler können vor allem Gräber, Mauerreste, Keramik, Werkzeuge und Tierknochen wichtige Erkenntnisse über weit zurückliegende Zeiträume liefern.
Der Antrag auf die Grabungserlaubnis ist an die obere Denkmalbehörde zu richten:
- Für Grabungen, die das Gebiet kreisfreier Städte im Regierungsbezirk berühren, ist die Bezirksregierung zuständig.
- Für Grabungen, die sich ausschließlich im Bereich kreisangehöriger Kommunen befinden, sind die jeweiligen Kreisverwaltungen zuständig.
Die Entscheidung über den Antrag fällt in Abstimmung mit dem Fachamt für Archäologie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:
- ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
- Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Guido Wawziniak
Telefon 02931 82-3440
Telefax 02931 82-41117
E-Mail guido.wawziniak@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Downloads:
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Merkblattwww.bra.nrw.de/370807 [pdf, 15KB]Nachforschung nach Bodendenkmälern mit Metalldetektoren
Verwandte Themen:
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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Arbeiten am oder im Bereich eines Denkmals sind nur in Absprache mit der Denkmalbehörde zulässig. Die Bezirksregierung ist zuständig für alle Denkmäler im Regierungsbezirk, deren Eigentümer beziehungsweise Nutzer der Bund oder das Land ist.
Informationen zum Thema im Internet:
- Kreisverwaltung für den Ennepe-Ruhr-Kreis
- Kreisverwaltung für den Hochsauerlandkreis
- Kreisverwaltung für den Märkischen Kreis
- Kreisverwaltung für den Kreis Olpe
- Kreisverwaltung für den Kreis Siegen-Wittgenstein
- Kreisverwaltung für den Kreis Soest
- Kreisverwaltung für den Kreis Unna
- Denkmalschutzgesetz
- Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe – LWL-Archäologie für Westfalen