Grenzüberschreitende Verbringung von Abfall (Notifizierung) 
Ein Notifizierungsverfahren ist mit einem Genehmigungsverfahren vergleichbar. Es wird mit einer Notifizierung, im Regelfall beim Versandstaat, eingeleitet.
Für die Abwicklung einer Notifizierung zur Abfallverbringung innerhalb der EG sind formell 30 Tage vorgesehen. In der Praxis kann das Verfahren länger dauern, weil mehrere Staaten ihre Einwilligung zu erteilen haben. Nur nach Erhalt der Einwilligung aller betroffenen Staaten ist eine Verbringung statthaft.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Bochum, Kreis Unna (Stadtgebiet Lünen)www.bra.nrw.de/605352
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Dortmund, Hamm, Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgensteinwww.bra.nrw.de/605332
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Herne, Märkischer Kreis, Kreis Soestwww.bra.nrw.de/605336
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Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Unna (s. o. Ausnahme)www.bra.nrw.de/605344
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Ordnungswidrigkeitenwww.bra.nrw.de/605348
Downloads:
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Sicherheitsleistungwww.bra.nrw.de/470062 [pdf, 14KB]
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