Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Sicherheitsperson vor einer Menschenmenge

Großveranstaltungen

Für die Genehmigung von Großveranstaltungen sind die Kommunen zuständig.

Bei der Entscheidung über die Genehmigung haben die Kommunen den 2021 überarbeiteten Orientierungsrahmen (siehe Downloadbereich) zugrunde zu legen.

Der Orientierungsrahmen beinhaltet in der Praxis erprobte Handlungsempfehlungen, die einen Maßstab für eine sorgfältige Prüfung setzen. Die Letztverantwortlichkeit für die Prüfung der Sicherheit von Großveranstaltungen obliegt der jeweiligen Hauptverwaltungsbeamtin/dem jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten.

Eine weitere Grundlage stellt der Projektbericht der Projektgruppe „Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“ dar (siehe Downloads).

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Links im Bereich "Weiterführende Informationen im Internet".