Großveranstaltungen 
Unabhängig davon, dass die Kommunen weiterhin für die Genehmigung der Veranstaltungen zuständig bleiben, müssen diese sich laufend mir ihrer unmittelbaren Aufsichtsbehörde über das Verfahren abstimmen und bei fehlendem Einvernehmen mit einer Sicherheitsbehörde oder der Polizei die Bezirksregierung informieren.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat eine Checkliste für das Beteiligungs- und Prüfverfahren entwickelt und den Kommunen des Bezirks bekannt gegeben. Damit soll in einem frühen Zeitpunkt die von den Aufsichtsbehörden geforderte Prüfung des beabsichtigten Genehmigungsverfahrens auf Plausibilität und Schlüssigkeit
- welche Genehmigung(en) ist/sind erforderlich
- welche Stellen sind zu beteiligen oder beteiligt worden
möglich sein.
Darüber hinaus wird die Bezirksregierung insbesondere mit ihrem federführenden Dezernat 21 die Entwicklung weiter intensiv verfolgen und den Kreisen und Kommunen aufsichtlich-beratend bei der Umsetzung der Vorgaben des Landes zur Verfügung stehen.
Der Begriff der "Großveranstaltung" ist in einer Dienstbesprechung im Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) inzwischen mit praktikablen Kriterien belegt worden:
- nur Veranstaltungen im Freien und Bagatellgrenze < 5000 Teilnehmende
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ansonsten Einschätzung nach
- Zahl der Teilnehmenden
- Relation der Teilnehmenden zur Gemeindegröße
- Örtlichkeit und Zuwegungen
- Risikopotential (auch des Teilnehmerkreises; u. a. Art der Veranstaltung, Alkoholkonsum)
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Monika Fuchte
Telefon 02931 82-2444
Telefax 02931 82-2450
E-Mail dezernat21@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
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Stefanie Guddat
Dezernentin
Telefon 02931 82-2696
Telefax 02931 82-2450
E-Mail orden21@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Downloads:
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Rundverfügung vom 13.08.2010www.bra.nrw.de/841508 [pdf, 35KB]Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen