Heimarbeitsschutz zur Sicherung der Mindestentgelte 
Die Bezirksregierung
- überwacht, dass die Entgelte in voller Höhe an die in Heimarbeit Beschäftigten gezahlt werden,
- steht für alle Fragen rings um die Gestaltung der in Heimarbeit Beschäftigten zur Verfügung,
- überwacht die Einhaltung des Heimarbeitsgesetz, und
- geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße nach.
Die Rechtsvorschriften finden sich im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden jedrmann ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
Info-Bereich
Ansprechpartner/innen:
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Paul Beinhauer
Telefon 02931 82-5305
Telefax 02931 82-5470
E-Mail paul.beinhauer@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Ruhrallee 1 - 3
44139 Dortmund
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Hans-Peter Klein
Telefon 02931 82-5362
Telefax 02931 82-5470
E-Mail hans-peter.klein@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Ruhrallee 1 - 3
44139 Dortmund
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Thorsten Schmitz-Ebert
Dezernent
Telefon 02931 82-5418
Telefax 02931 82-5470
E-Mail thorsten.schmitz-ebert@bezreg-arnsberg.nrw.de
Anschrift
Ruhrallee 1 - 3
44139 Dortmund